Allgemeine Geschäftsbedingungen

jatosha GmbH
Wilhelm-Hale-Straße 53
80639 München
(im folgenden „Anbieter“ genannt)
 

1. PRÄAMBEL, GELTUNGSBEREICH, DEFINITIONEN

1.1 Der Anbieter erbringt Werk- bzw. Dienstleistungen auf dem Gebiet der EDV und Multimedia. Hierzu gehören u.a. Programmierung, Hard-/Software-Konfigurationen und Installationen, die Erstellung von EDV-gestützten Layouts und Grafiken, die Anfertigung von Konzepten und redaktionellen sowie Recherche-Arbeiten (nachfolgend insgesamt als „Produkte“ oder „Produkt“ bezeichnet) und schließlich Management- und Beratungsleistungen (nachfolgend insgesamt als „Dienstleistungen“ oder „Dienstleistung“ bezeichnet). Oftmals sind an der Durchführung eines Projektes des Kunden neben dem Anbieter weitere Auftragnehmer beteiligt. Vielfach handelt es sich dabei um Agenturen, die z.B. auf der Grundlage einer vom Anbieter erstellten und programmierten Homepage, eines Layouts o.ä. lediglich die redaktionellen Inhalte einfügen.
1.2 Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es unter anderem, einerseits den berechtigten Kunden die entsprechenden Nutzungsrechte an den Leistungen des Anbieters zu gewähren und andererseits eine missbräuchliche Ausübung der Nutzungsrechte durch dritte Personen zu vermeiden.
1.3 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die vom Anbieter ermöglichte Nutzung sämtlicher dem Kunden überlassener Produkte bzw. Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten außerdem für jedes Update der Produkte.
1.4 Die Kunden erhalten vom Anbieter die Nutzungsrechte an den Produkten zu den nachfolgenden Bedingungen.
1.5 Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden.
1.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
1.7 In diesen Geschäftsbedingungen bedeuten:
1.7.1 Datenträger: elektronisches Speichermedium wie z. B. USB-Stick, Diskette, Magnetband, CD-ROM oder Festplatte zur dauerhaften Festlegung von maschinenlesbaren Informationen;
1.7.2 Download: die Datenfernübertragung zur dauerhaften elektronischen Speicherung von maschinenlesbar erfassten, in einer Datenbank elektronisch gespeicherten Werken oder sonstigen Daten in einem Rechner des Endnutzers;
1.7.3 Rechner: vom Nutzer verwendete technische Vorrichtung zur Bearbeitung von maschinenlesbaren Daten, u.a. bestehend aus Speicher, Bildschirm und Drucker;
1.7.4 Speicherung: die elektronische Eingabe von Werken oder sonstigen maschinenlesbaren Daten in einen Rechner mittels Tastatur, deren Einspielung in maschinenlesbarer Form auf Datenträger oder deren elektronische Eingabe durch Scanner.
1.7.5 Entstehen im Übrigen im Rahmen der Nutzung Uneinigkeiten zwischen den Vertragsparteien über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen o.ä., sind die jeweiligen zurzeit des Vertragsabschlusses gültigen DIN-Normen einzuhalten. Wird eine DIN-Norm nach Vertragsabschluss, aber vor der Fertigstellung eines Produktes geändert, ist der Anbieter gehalten, die Anforderungen der neuen Norm zu berücksichtigen, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Anbieter muss seine Werk- und Dienstleistungen jedoch nicht wesentlich ändern, soweit er dies nur durch einen nicht unerheblichen zeitlichen oder finanziellen Mehraufwand erreichen kann.
 

2. NUTZUNG

2.1 Urheberrecht: Die Produkte einschließlich ihrer Softwarebestandteile, Programm- und Datenkonzeptionen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erkennt sämtliche Rechte des Anbieters an den Produkten und Dienstleistungen (Patente, Markenrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse etc.) uneingeschränkt an.
2.2 Nutzungsrechte des Kunden: Der Anbieter räumt dem Kunden für das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein Einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares, nach den Ziffern 2.3 bis 2.7 beschränktes Nutzungsrecht an den Produkten und Dienstleistungen nur zum eigenen Gebrauch ein. Sämtliche darüberhinausgehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Produkten und Dienstleistungen verbleiben beim Anbieter. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese vorstehenden Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen und/oder in sonstiger Weise weiterzugeben.
2.3 Mehrfachverwendung und Netzwerkeinsatz: Die Nutzung eines Produktes bzw. einer Dienstleistung beschränkt sich auf das von dem Kunden betriebene Netzwerk. Die Erlaubnis zum Netzwerkeinsatz umfasst nicht die Benutzung des Netzwerkes durch Dritte. Ein mehrfaches Download oder sonstiges Speichern erweitert nicht die Nutzungsrechte des Kunden; seine Rechte verbleiben in dem Umfang bestehen, als wären die Produkte/Dienstleistungen nur einmal abgerufen worden.
2.4 Vervielfältigung: Der Kunde darf ein Produkt nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die vertragsgemäße Nutzung des Produktes unbedingt erforderlich ist. Zu den erforderlichen Vervielfältigungen zählen die Installation auf dem jeweils eingesetzten Massespeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden eines Produktes in den jeweiligen Arbeitsspeicher. Die Herstellung einer – zwingend als solche gekennzeichneten – Sicherungskopie durch den Kunden ist zulässig; es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestandes einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. Schutzrechtsvermerke sind im Falle einer zulässigen Vervielfältigung vollumfänglich aufrechtzuerhalten.
2.5 Sicherungsmaßnahmen des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Produkte/ Dienstleistungen sowie auf das ggf. vorhandene Begleitmaterial durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die Datenträger/Sicherungskopien sind an einem gegen den unbefugten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie die Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.
2.6 Dekompilierung und Änderung von Software-Produkten: Sofern es sich bei den Produkten um Software handelt, sind die Rückübersetzung der Objektprogrammform in die Quellprogrammform (Dekompilierung/Re-Assembling) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen des Produktes (Reverse-Engineering) unzulässig, es sei denn, der Anbieter ist in Konkurs gefallen und hat keine Vorkehrung für die weitere Pflege des Produktes getroffen oder solche Handlungen sind zur Interoperabilität mit unabhängig geschaffenen Computerprogrammen erforderlich. Die zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität eines ggf. unabhängig geschaffenen Computerprogramms erforderlichen Schnittstelleninformationen können gegen Erstattung des Kostenbeitrags beim Anbieter angefordert werden. Darüber hinaus sind Programmänderungen und sonstige Programmbearbeitungen an den Produkten durch den Kunden nicht zulässig.
2.7 Keine Änderung von Schutzrechtshinweisen: Der Kunde ist unter keinen Umständen befugt, Änderungen von in den Produkten/Dienstleistungen enthaltenen Firmen, Marken, Urheberrechtsvermerken und sonstigen Vermerken über Rechtsvorbehalte und Nutzungsberechtigungen vorzunehmen.
2.8 Präsentationen/Pitches: Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es dem Anbieter unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.
 

3. VERGÜTUNG, RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNG

3.1 Die an den Anbieter durch den Kunden zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis des Anbieters.
3.2 Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, wird der Angebotspreis bei Budgets über Euro 15.000,00 (Nettoauftragssumme) in zwei Teilen in Rechnung gestellt: 50% nach Auftragsvergabe, 50% nach Abschluss des Projektes. Ist die Auftragssumme niedriger, erfolgt die Rechnungsstellung nach Projektabschluss. Die Vergütung wird sofort nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung sowie Zugang der Rechnung kommt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gegenüber dem Kunden zu fordern, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt. Ansonsten ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu fordern. Falls der Anbieter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist der Anbieter berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass dem Anbieter als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.3 Die Vergütung versteht sich – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 

4. VERTRAGSSTRAFE

4.1. Für den Fall, dass der Kunde die Produkte/Dienstleistungen unter Verstoß gegen die unter Ziffern 2 genannten Bedingungen verwendet, weitergibt oder Dritten in sonstiger Weise zugänglich macht, ist der Kunde für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges dem Anbieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe von Euro 20.000,00 verpflichtet. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüchen wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
 

5. INSTALLATION, EINWEISUNG, FERTIGSTELLUNG UND VERZUG

5.1. Gegebenenfalls erforderliche Installationen eines Produktes erfolgen über einen Download oder in Form der Übergabe eines sonstigen Datenträgers.
5.2. Bei gesonderter Vereinbarung wird der Anbieter den Kunden und eine bestimmte Anzahl seiner Mitarbeiter nach Installation eines Produktes in die Benutzung des Programms einweisen. Auf Wunsch des Kunden wird der Anbieter die Einweisung wiederholen oder intensivieren; die zusätzliche Einweisungszeit ist dabei gesondert zu vergüten.
5.3. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden führen zur Aufhebung vereinbarter Termine für die Erbringung des Produkts oder der Dienstleistung durch den Anbieter.
5.4. Der Anbieter kommt nicht in Verzug, solange ihm keine schriftliche Mahnung zugegangen ist; § 286 Abs. 2 BGB kommt nicht zur Anwendung.
5.5. Setzt der Kunde den Anbieter, wenn dieser bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Frist zur Leistung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, sofern der Anbieter die gesetzte Frist schuldhaft hat verstreichen lassen. Die Frist muss mindestens vier Wochen betragen.
5.6. Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter wegen Verzuges richten sich nach Ziffer 9.
 

6. ANSPRECHPARTNER, PFLICHTEN DES KUNDEN

6.1. Der Kunde stellt sicher und ist dafür verantwortlich, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Material nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt (z.B. zum Jugendschutz, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht) und frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte), die eine bestimmungsgemäße Verwendung einschränken könnten.
6.2. Etwaige erforderliche Prüfungen gewerblicher Schutzrechte (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster), Namens- und Kennzeichenrecherchen, entsprechende Eintragungen sowie die Prüfung auf Rechtmäßigkeit (z.B. nach Datenschutz-, Wettbewerbs- und/oder Markenrecht) obliegen dem Kunden, es sei denn, im Einzelvertrag ist etwas anderes vereinbart.
6.3. Die Pflichten des Kunden gemäß dieser Ziffer 5 erfüllt er auf seine Kosten. Befindet sich der Kunde mit der Erfüllung einer Mitwirkungshandlung in Verzug oder erfüllt er sie nicht ordnungsgemäß, so darf der Anbieter eine angemessene Entschädigung verlangen. Sonstige Rechte vom Anbieter bleiben unberührt.
 

7. LEISTUNGSZEIT

7.1. Leistungsverzögerungen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) berechtigen den Anbieter, die betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
 

8. ABNAHME

8.1. Sofern der Anbieter für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges einzustehen hat (werkvertragliche Verpflichtung), werden die Vertragspartner die Voraussetzungen und das Verfahren zur Abnahme im Einzelvertrag oder im Rahmen des Projektmanagements festlegen. Der Kunde prüft und testet die ihm übergebene Leistung nach der vereinbarten Vorgehensweise; der Anbieter kann dazu auch selbständig prüfbare Teilleistungen übergeben. Eine Gesamtabnahme findet nur statt, soweit keine Teilabnahmen erfolgt sind.
8.2. Der Kunde stellt sicher, dass die Leistungen des Anbieters nicht vor Abschluss der Tests und Abnahme produktiv genutzt werden, wenn nicht zwischen den Vertragspartnern etwas anderes abgestimmt wurde.
8.3. Entsprechen die Leistungen oder Teilleistungen des Anbieters den vereinbarten Anforderungen oder liegen nur unwesentliche Abweichungen vor, erklärt der Kunde unverzüglich die Abnahme; die Abnahme soll in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen. Unwesentlich sind insbesondere solche Abweichungen, welche die Funktionsfähigkeit nur unerheblich beeinträchtigen. Erklärt der Kunde innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Übergabe einer Leistung die Abnahme nicht und hat er in dieser Zeit gegenüber dem Anbieter keine wesentlichen Mängel gerügt, so gelten die Leistungen oder Teilleistungen des Anbieters als abgenommen.
8.4. Die Abnahme kann auch im Wege schlüssigen Verhaltens des Kunden erfolgen, insbesondere durch produktiven Einsatz der Leistung, durch vorbehaltslose Zahlung oder Abruf weiterer auf der Leistung oder dem Leistungsergebnis aufbauender Leistungen.
 

9. HAFTUNG

9.1. Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung des Anbieters in Ziffer 9 und zur Gewährleistung in Ziffer 10 gelten für alle Schadensersatz-, Mangel-, oder an deren Stelle tretenden Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für: Ansprüche des Kunden wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Rechte und Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Anbieter oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die der Anbieter eine Garantie übernommen hat, Ansprüche und Rechte des Kunden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen, Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche, die von § 44 oder § 44a TKG erfasst werden. Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es allein bei der gesetzlichen Regelung.
9.2. Der Anbieter haftet für leichte oder einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder den Vertragszweck ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung des Anbieters begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für den Anbieter vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3. Der Anbieter haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für den Anbieter vorhersehbaren Schaden.
9.4. Die Haftung des Anbieters ist insgesamt beschränkt auf den Auftragswert des jeweiligen Einzelvertrags.
 

10. GEWÄHRLEISTUNG

10.1. Technischen Daten im Angebot bzw. Einzelvertrag sind im Zweifel Beschaffenheitsangaben und nicht Gegenstand einer Garantie oder Zusicherung. Bestimmte Reaktions- oder Antwortzeiten werden die Vertragspartner ggf. im Rahmen eines einzelvertraglichen Service Level Agreement (SLA) vereinbaren.
10.2. Der Anbieter versichert, dass ihr keine der von dem Anbieter gelieferten Leistungen beeinträchtigenden gewerblichen Schutzrechte Dritter (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster) bekannt sind. Darüber hinaus ist der Anbieter nicht verantwortlich für die Prüfung oder Freiheit von derartigen Rechten.
10.3. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren 1 Jahr nach Lieferung oder soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist – nach Abnahme.
10.4. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Kunde ohne vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen des Anbieters vorgenommen hat, wenn Anleitungen oder Hinweise des Anbieters vom Kunden nicht befolgt werden bzw. die Leistungen unsachgemäß behandelt werden, wenn Annahmen aus dem Einzelvertrag nicht eingehalten werden oder wenn sich allgemeine Rahmenbedingungen oder solche bei Dritten ändern, insbesondere durch Updates von (mobilen) Betriebssystemen, Veränderung von externen Diensten (z.B. geänderte oder neue Funktionalitäten), Plattformen (z.B. geänderte Schnittstellen) oder Systemen (z.B. technische Weiterentwicklung), es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht hierauf zurückzuführen sind oder hierdurch die Gewährleistungsarbeiten nicht oder nur unwesentlich erschwert werden.
10.5. Der Kunde meldet Mängel in Textform (z.B. per E-Mail) und unter Beschreibung der Umstände ihres Auftretens und ihrer Auswirkungen. Der Kunde unterstützt den Anbieter im zumutbaren Rahmen bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung und gewährt Einsicht in Unterlagen, aus denen sich weitere Informationen ergeben können.
10.6. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Anbieter gemäß ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
 

11. GEHEIMHALTUNG, ABWERBUNG

11.1. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Einzelverträgen zugänglich werdenden Informationen des anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich oder sonst zulässig – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.
11.2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für solche Informationen, die dem erhaltenden Vertragspartner bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ohne Rechtsbruch bekannt werden, die vom erhaltenden Vertragspartner unabhängig erarbeitet wurden oder soweit der erhaltende Vertragspartner zur Speicherung oder Verwendung gesetzlich verpflichtet ist.
11.3. Die Vertragspartner werden ohne Einwilligung des anderen Vertragspartners nicht dessen Mitarbeiter, die mit der Zusammenarbeit befasst waren, für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ab letzter Mitwirkung in der Zusammenarbeit aktiv abwerben.

12. DATENSCHUTZ

12.1. Die Vertragspartner werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig jeweils unterrichten, soweit für die Erbringung von Leistungen die Nutzung von personenbezogenen Daten notwendig ist. Der jeweils übermittelnde Vertragspartner stellt sicher, dass die erforderlichen Gestattungen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorliegen und teilt dem anderen Vertragspartner mit, falls die Besorgnis besteht, dass dies nicht der Fall ist.
12.2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Anbieter die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Daten mit Personenbezug für die Belange des Vertrages erhebt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet. Der Kunde holt entsprechende Einwilligungen der Betroffenen ein, sofern erforderlich. Erbringt der Anbieter Auftragsdatenverarbeitung im Sinne der DSGVO, wird der Kunde die auftragsgemäße Verwendung der Daten schriftlich konkretisieren, soweit dies noch nicht im Vertrag erfolgt ist.
 

13. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT

13.1. Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Lieferung im Hinblick auf dessen Mangelfreiheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 16 Werktagen nach Lieferung des Produktes gegenüber dem Anbieter schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte Beschreibung der Mängel enthalten.
13.2. Mängel, die im Rahmen der unter Ziffer 13.1 beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind (versteckte Mängel), müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Einhaltung der unter Ziffer 13.1 dargelegten Rügeanforderungen schriftlich gerügt werden.
13.3. Bei einer Verletzung der vorstehenden Untersuchungs- und/oder Rügepflicht gilt das Produkt in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
 

14. EIGENTUMSVORBEHALT, VORZEITIGES ERLÖSCHEN DES NUTZUNGSRECHTS DES KUNDEN

14.1. Der Anbieter behält sich das Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel ist die vollständige Zahlung im vorgenannten Sinne erst bei deren Einlösung erfolgt.
14.2. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.
14.3. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand zurückzunehmen sowie Schadensersatz wegen Verzugs geltend zu machen.
14.4. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Anbieter erlischt das diesbezügliche Recht des Kunden zur Nutzung und Verwendung des hiervon betroffenen Produktes. Sämtliche vom Kunden angefertigten diesbezüglichen Programmkopien müssen vom Kunden unverzüglich gelöscht werden.
 

15. SUBUNTERNEHMER

15.1. Es ist dem Anbieter gestattet, die Produkterstellung und/oder die Erbringung der Dienstleistungen insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer zu übertragen.
 

16. GEHEIMHALTUNGS- UND OBHUTSPFLICHT

16.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Anbieter von diesen zugänglich gemachten Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses des Anbieters erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes unbedingt geboten – auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die der Allgemeinheit aufgrund von Veröffentlichungen Dritter ohne Zutun des Kunden zugänglich gemacht worden sind; für das Vorliegen einer solchen Ausnahme trägt der Kunde die Beweislast.
 

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

17.1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
17.2. Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird München als Gerichtsstand vereinbart. Dem Anbieter bleibt es jedoch vorbehalten, auch einen anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.
17.3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters in München.
17.4. Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform wirksam. Der Verzicht auf diese Regelung bedarf ebenfalls der Schriftform.
17.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die bestmöglich dem am nächsten kommt, was der Anbieter und der Kunde gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
 
jatosha GmbH
AGB Stand: 01/2023